„Wozu brauche ich eigentlich einen Immobilienmakler?“

 

Diese Frage stellte mir vor einiger Zeit, kurz vor dem Urlaub, eine Bekannte (nennen wir sie C.). Hier meine Antwort:

 

„Hallo liebe C.,

 

nach vielen schlaflosen Nächten und stundenlangem Meditieren am stürmischen Adriastrand konnte ich leider keine zufriedenstellende Antwort auf die Frage nach dem Sinn meines Maklerdaseins finden. Ich werde mir deshalb in Kürze einen langgehegten Traum erfüllen und eine Strandbar eröffnen….

 

Nein, jetzt ernsthaft. Hier mal einige Argumente, die ich natürlich auch spontan parat gehabt hätte.

 

Warum schaltet man einen Steuerberater ein? Um nicht selbst mit dem Finanzamt verhandeln zu müssen.

 

Warum beauftragt man einen Anwalt? Um nicht persönlich mit dem Kontrahenten zu streiten.

 

Beide sind Experten auf Ihrem Gebiet und dies kann man von einem seriösen, erfahrenen Makler auch erwarten. Ich behaupte, dies nach über 20 Jahren Maklertätigkeit zu sein.

 

Die Arbeit beginnt bereits mit der marktgerechten Werteinschätzung der Immobilie. Woher sollte ein Immobilieneigentümer das Fachwissen nehmen, wenn er vielleicht nur einmal im Leben ein Haus oder eine Wohnung verkauft?

 

Als Makler weiß ich, wie ich eine Immobilie zielgruppenorientiert bewerbe. Hierzu werden auf eigene Kosten Inserate in allen gängigen Immobilienportalen geschaltet, in Zeitungen inseriert und der eigene Kundenbestand direkt angesprochen.

 

Interessenten werden vorselektiert, ich betreibe keinen Immobilientourismus im zu verkaufenden Haus oder Wohnung.

 

Besichtigungen führe ich selbst durch, falls möglich ohne Anwesenheit des Eigentümers. Warum? Oft äußern sich Interessenten auch mal abfällig über eine Immobilie. Das muss nicht negativ gemeint sein, sondern kann sogar der Einstieg in zum Erfolg führende Verhandlungen sein! Ein privater Verkäufer fühlt sich durch so etwas jedoch häufig persönlich angegriffen, der Verkauf scheitert dann. Als Makler reagiere ich, da persönlich nicht betroffen, viel weniger emotional.

 

Ist der passende Käufer nach langwierigen (Preis)Verhandlungen gefunden, geht es an die Klärung der Finanzierung und die Absprache der Vertragsmodalitäten. Viele Immobilieneigentümer meinen, dies wäre Sache des Notars. Ein Irrtum! Den Notar interessiert es nicht, ob der Käufer das nötige Kleingeld besitzt! Und er beurkundet das, was ihm die Vertragsparteien mitteilen. Natürlich wird er eingreifen, wenn er feststellt, dass es Ungereimtheiten in der Vertragsgestaltung gibt. Aber diese Punkte sollten eigentlich schon im Vorfeld, vor dem Notartermin, geklärt sein. Und auch dafür sorgt der Makler.

 

Jetzt hattest Du ja noch die Frage nach der Bezahlung gestellt. Hierfür gibt es bei uns in Deutschland keine einheitliche Regelung, sondern viele regionale Unterschiede. Im Prinzip herrscht Vertragsfreiheit und jeder Makler legt sein Honorar selbst fest. Ich verlange vom Käufer zwischen 3 und 4 %. Das Honorar des Verkäufers ist bei mir abhängig von der Immobilie, der Konkurrenzsituation und weiteren Umständen (z. B. ein Tipgeber, der noch bezahlt werden muss) und kann erst im persönlichen Gespräch mit dem Eigentümer geklärt werden.

 

Wie gesagt, all diese Punkte gelten für seriöse und erfahrene Immobilienmakler mit entsprechendem Knowhow und Ausbildung. Ich weiß, dass es in unserer Branche leider viele schwarze Schafe gibt.

 

So, liebe C., ich hoffe, Du hast jetzt genügend Argumente erhalten, warum du kaum auf meine Unterstützung verzichten kannst!“